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Alle Infos zum Umstieg

Du bist in einer ähnlichen Branche tätig und möchtest in die Apotheke umsteigen? Gute Entscheidung! Du hast eine vergleichbare Ausbildung im Ausland und hast vor, als Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (PKA) in Österreich zu arbeiten? Herzlich willkommen – hier wird dir geholfen.

Auf dieser Seite beantworten wir Fragen für all jene, die bereits berufstätig sind und nun in einen Job in der Apotheke umsteigen wollen. Wenn du dich genauer informieren möchtest, findest du hilfreiche Links und Kontakte.


Wie kann ich von einer anderen Branche umsteigen?

Ob dir von deinen bisherigen Tätigkeiten etwas angerechnet wird, entscheidet die Lehrlingsstelle. Du musst auch keine Lehre im klassischen Sinn machen.

Wenn das dein Weg ist, versuche einen Arbeitsplatz in einer Apotheke zu finden. So kannst du dir das praktische Wissen für die Lehrabschlussprüfung aneignen. Solch eine Tätigkeit sollte mindestens 18 Monate dauern.


Wie kann ich als Drogist:in umsteigen?

Drogist:innen müssen nicht die gesamte PKA-Lehrabschlussprüfung ablegen. Du musst nur folgende Prüfungsgegenstände absolvieren:

  • Geschäftsprozesse in der Apotheke
  • Labortechnologie
  • Verkaufspraxis in der Apotheke

Vor der Lehrabschlussprüfung solltest du mindestens ein Jahr lang Erfahrung in einer Apotheke sammeln.


Bekomme ich für eine Umschulung finanzielle Unterstützung?

Bei einer Umschulung zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistenz (PKA) kannst du die Beihilfen des AMS in Anspruch nehmen. Diese erhältst du, wenn du arbeitslos gemeldet bist und eine derartige Umschulung für dich auch als sinnvoll erachtet wird. Nimm dazu Kontakt mit dem AMS auf und informiere dich dort.

Weitere Infos

Informiere dich beim AMS über die Beihilfen:

AMS Beihilfen


Kann ich mit meiner PKA-Ausbildung aus Deutschland auch in Österreich arbeiten?

Ja, der deutsche PKA- und der österreichische PKA-Berufsbildungsabschluss gelten als gleichwertig.

Du wirst in Beschäftigungsgruppe 4 eingestuft. Deine bisherigen Arbeitszeiten in einer deutschen Apotheke werden dir angerechnet. Aber: Lehrzeiten werden nicht angerechnet.


Kann ich mit meiner einschlägigen Ausbildung im Ausland in Österreich arbeiten?

Es kann eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung mit einer fachlich gleichwertigen Lehrabschlussprüfung gleichgehalten werden. Dazu kannst du einen Antrag beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) stellen.

Entweder wird deine Ausbildung vollständig angerechnet und du darfst gleich in der Apotheke arbeiten. Oder du musst noch Teile der Lehrabschluss-Prüfung absolvieren. Du solltest dir jedenfalls Arbeit in einer Apotheke suchen, um Praxis zu sammeln.